Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Pixel Agency IT-Service-Agentur André Weckeiser,
Brunnenstr. 4, 63697 Hirzenhain
§ 1 Geltung der Bedingungen
(1) Die Pixel Agency IT-Service-Agentur Andre Weckeiser erbringt ihre Dienste ausschließlich auf der Grundlage dieser Geschäftsbedingungen. Sie gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens mit dem erstmaligen Zugriff auf eine oder mehrere von der Pixel Agency IT-Service-Agentur Andre Weckeiser für den Auftraggeber betreute Internet-Domains gelten diese Bedingungen als angenommen. Gegenbestätigungen des Auftraggebers unter Hinweis auf seine Geschäfte- bzw. Einkaufsbedingungen wird hiermit widersprochen.
(2) Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn Pixel Agency IT-Service-Agentur Andre Weckeiser sie schriftlich bestätigt.
(3) Die Angestellten von Pixel Agency IT-Service-Agentur Andre Weckeiser sind nicht befugt, mündliche Nebenabreden zu treffen oder mündliche Zusicherungen zu geben, die über den Inhalt des jeweiligen Vertrages einschließlich dieser Geschäftsbedingungen hinausgehen.
(4) Pixel Agency IT-Service-Agentur Andre Weckeiser ist jederzeit berechtigt, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen einschließlich aller Anlagen wie Benutzungsbedingungen und Leistungsbeschreibungen mit einer angemessenen Ankündigungsfrist zu ändern oder zu ergänzen. Widerspricht der Auftraggeber den geänderten Bedingungen nicht innerhalb von zwei Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung, so werden diese entsprechend der Ankündigung wirksam. Widerspricht der Auftraggeber fristgemäß, so ist Pixel Agency IT-Service-Agentur Andre Weckeiser berechtigt, den Vertrag ohne Kündigungsfrist zu dem Zeitpunkt zu kündigen, an dem die geänderten Bedingungen in Kraft treten sollen.
§ 2 Zustandekommen des Vertrages
(1) Der Vertrag über die Nutzung von Pixel Agency IT-Service-Agentur Andre Weckeiser-Dienstleistungen kommt mit der Gegenzeichnung des Vertrags durch Pixel Agency IT-Service-Agentur Andre Weckeiser zustande. Pixel Agency IT-Service-Agentur Andre Weckeiser kann den Vertragsschluss von der Vorlage einer schriftlichen Vollmacht oder einer Vorauszahlung bzw. der Bürgschaftserklärung einer deutschen Großbank abhängig machen.
(2) Pixel Agency IT-Service-Agentur Andre Weckeiser ist berechtigt, für jede vom Auftraggebern beantragte Änderung des Leistungsangebotes eine Bearbeitungsgebühr in Höhe der, in der jeweils aktuellen Preisliste ausgewiesenen einmaligen Einrichtungsgebühr der entsprechenden Anbindung, zu erheben.
(3) Soweit Pixel Agency IT-Service-Agentur Andre Weckeiser sich zur Erbringung der angebotenen Dienste Dritter bedient, werden diese nicht Vertragspartner des Auftraggebern. Ferner besteht zwischen den Auftraggebern der Pixel Agency IT-Service-Agentur Andre Weckeiser kein allein durch die gemeinsame Nutzung der Dienste begründbares Vertragsverhältnis.
§ 3 Kündigung
(1) Bei Verträgen ohne Vertragslaufzeit ist das Vertragsverhältnis für beide Vertragspartner mit einer Frist von sechs Wochen zum Quartalsende kündbar.
(2) Bei Verträgen mit Vertragslaufzeit ist das Vertragsverhältnis frühestens zum Ablauf der Vertragslaufzeit kündbar. Die Kündigung muss Pixel Agency IT-Service-Agentur Andre Weckeiser - falls im Vertrag nichts anderes bestimmt ist - mindestens einen Monat vor dem Tag, an dem sie wirksam werden soll, zugehen.
(3) Die Kündigung hat schriftlich durch einen eingeschriebenen Brief zu erfolgen
§ 4 Leistungsumfang
(1) Die Leistung betrifft Vereinbarungen zwischen Pixel Agency IT-Service-Agentur Andre Weckeiser und dem Auftraggeber bezüglich der Konzeption und der Realisierung von Onlinemedien, wie z.B. Webseiten, für den Auftraggeber.
Die Leistung wird in drei Phasen erbracht: Konzeptphase (4.2), Umsetzungsphase (4.3), Veröffentlichungsphase (4.4).
(2) Unter Mitwirkung des Auftraggebers wird ein Konzept über die zukünftige Strukturierung und benötigte Funktionalität des Vertragsgegenstandes erarbeitet. Das Konzept bildet die Grundlage für die spätere Umsetzungsleistung. Das Konzept wird vom Auftraggeber am Ende freigegeben. Wird ein Pauschalpaket bestellt, ist durch dieses das Konzept bereits festgelegt. Eine Erweiterung/Änderung des Paketes ist bei Pauschalpaketen nicht möglich, es sei denn, es werden festgelegte Optionen zugebucht.
Ein bereits vor Vertragsschluss mit dem Auftraggeber erstelltes Konzept gilt als freigegeben und bildet ebenfalls die Grundlage für die spätere Umsetzungsleistung.
(3) Nach Freigabe des Konzepts beginnt die Umsetzung. Auf Basis des freigegebenen Konzepts wird eine funktionsvollständige Website erstellt, der die vereinbarten Funktionen enthält und den Vertragsgegenstand darstellt. Der Vertragsgegenstand wird ausschließlich für die zum Zeitpunkt der Fertigstellung aktuellen und gängigen Internetbrowser konfiguriert. Aktuell sind alle Browserversionen, deren Veröffentlichung nicht älter als 2 Jahre zurückliegt. Zukünftige Browserversionen sind somit nicht von der Umsetzung erfasst. Gängig sind Internetbrowser wie Microsoft Internet Explorer, Apple Safari, Mozilla Firefox, Google Chrome und Opera. Die Umsetzung wird vom Auftraggeber am Ende freigegeben.
(4) Der Vertragsgegenstand wird nach Fertigstellung in den Verfügungsbereich des Auftraggebers übertragen, wo dieser sodann vom Auftraggeber abgenommen wird. Dies kann durch Herauf laden der Daten auf einen vom Auftraggeber angegebenen und durch Übermittlung der Zugangsdaten zugänglich gemachten Server, durch Übergabe eines körperlichen Datenträgers oder auf ähnliche Weise erfolgen. Der Auftraggeber stellt hierfür alle notwendigen Zugangsdaten unverzüglich zur Verfügung.
(5) Lehnt der Auftraggeber Vorschläge bezüglich des Konzeptes oder der Umsetzung in jeweils wesentlich geänderter, den Wünschen des Auftraggebers Rechnung tragender Version mehr als zweimal ab, so hat Pixel Agency IT-Service-Agentur Andre Weckeiser das Recht, den Vertrag zu kündigen und kann die für die Konzeptphase und/oder die Umsetzungsphase anteilig vereinbarte bzw. eine angemessene anteilige Vergütung verlangen. Bei Bestellung der Pauschalpakete weddesign START und BASIS fällt die volle Summe des bestellten Paketes an, bei den Paketen PLUS und PRO anteilig 500,00 Euro.
(6) Pixel Agency IT-Service-Agentur Andre Weckeiser kann sich zu jeder Zeit während des Projekts Dritter zur Erfüllung ihrer Verpflichtungen bedienen. Ein Minderungs- oder sonstiger Anspruch ergibt sich für den Auftraggeber daraus nicht.
§5 Mehraufwand
(1) Sollte der Auftraggeber nach Freigabe des Konzepts bzw. der Umsetzung oder nach Abnahme des fertiggestellten Vertragsgegenstandes eine nachträgliche Änderung bzw. Ergänzung verlangen, so ist Pixel Agency IT-Service-Agentur Andre Weckeiser zur Änderung nicht mehr verpflichtet, auch wenn es sich um eine bereits freigegebene bzw. abgenommene Leistung handelt. Gleichwohl kann Pixel Agency IT-Service-Agentur Andre Weckeiser diesem Wunsch nachkommen, wobei eine zusätzliche Vergütung für den Mehraufwand bei dieser Änderung oder Ergänzung entsteht. Vereinbarte Fertigstellungs- bzw. Veröffentlichungstermine verschieben sich dadurch ebenfalls um einen angemessenen Zeitraum, wobei insbesondere die Arbeitskapazität zum Zeitpunkt des Änderungswunsches berücksichtigt werden muss. Der Auftraggeber wird über die voraussichtliche Bearbeitungsdauer informiert.
(2) Ist eine Freigabe oder Abnahme noch nicht erteilt, obwohl die Voraussetzungen dafür bereits erfüllt sind, trifft dies ebenfalls zu.
§ 6 Pflichten und Obliegenheiten des Auftraggebers
(1) Der Auftraggeber hat eine Freigabe des erstellten Vertragsgegenstands innerhalb von 10 Tagen, ab Zugang einer Freigabeaufforderung, zu erklären. Innerhalb dieser Frist hat der Auftraggeber eventuelle Gründe mitzuteilen, warum eine Freigabe verweigert wird. Die jeweilige Erklärung erfolgt in Textform (E-Mail, Fax, etc.). Die Freigabe gilt als erklärt, wenn der Auftraggeber innerhalb dieser Frist keine Erklärung, oder eine Erklärung, die nicht die Gründe einer Freigabeverweigerung erkennen lässt, abgibt. Der Auftraggeber auf den Ablauf der Freigabe im Rahmen der Freigabeaufforderung hingewiesen.
(2) Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle notwendigen Mitwirkungshandlungen zu erbringen, insbesondere alle in die Internetseite einzubindenden Inhalte und Materialien (Texte, Bilder, Logos etc.), deren Berücksichtigung er wünscht, in einer für die Umsetzung geeigneten Form bzw. Qualität entsprechend den Vorgaben des Konzepts bzw. auf Anforderung unverzüglich zu liefern, sowie alle sonstigen für die Leistung benötigten Informationen, Unterlagen und Daten einschließlich Zugangsdaten und geeigneter Testdaten auf Anforderung unverzüglich zur Verfügung zu stellen.
(3) Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Pixel Agency IT-Service-Agentur Andre Weckeiser-Dienstleistungen sachgerecht zu nutzen. Er ist insbesondere verpflichtet,
(a) die vereinbarten Entgelte fristgerecht zu zahlen. Für jeden nicht eingelösten Scheck oder jede nicht eingelöste bzw. zurückgereichte Lastschrift hat der Auftraggeber der Pixel Agency IT-Service-Agentur Andre Weckeiser die entstandenen Kosten zu erstatten;
(b) der Pixel Agency IT-Service-Agentur Andre Weckeiser mitzuteilen, welche technische Ausstattung zur Nutzung der Pixel Agency IT-Service-Agentur Andre Weckeiser-Dienstleistungen verwendet wird;
(c) dafür zu sorgen, dass die Netzinfrastruktur oder Teile davon nicht durch übermäßige Inanspruchnahme überlastet werden;
(d) die Zugriffsmöglichkeit auf die Pixel Agency IT-Service-Agentur Andre Weckeiser-Dienstleistungen nicht missbräuchlich zu nutzen und rechtswidrige Handlungen sowie volksverhetzende und diskriminierende Veröffentlichungen zu unterlassen;
(e) die Erfüllung gesetzlicher Vorschriften und behördlicher Auflagen sicherzustellen sowie für die Erteilung behördlicher Erlaubnisse Sorge zu tragen, soweit diese gegenwärtig oder künftig für die Nutzung der Pixel Agency IT-Service-Agentur Andre Weckeiser-Dienstleistungen erforderlich sein sollten;
(f) anerkannten Grundsätzen der Datensicherheit Rechnung zu tragen, insbesondere Passworte geheim zu halten bzw. unverzüglich zu ändern oder Änderungen zu veranlassen, falls die Vermutung besteht, dass nichtberechtigte Dritte davon Kenntnis erlangt haben;
(g) der Pixel Agency IT-Service-Agentur Andre Weckeiser erkennbare Mängel oder Schäden unverzüglich anzuzeigen (Störungsmeldung);
(h) im Rahmen des Zumutbaren alle Maßnahmen zu treffen, die eine Feststellung der Mängel oder Schäden und ihrer Ursachen ermöglichen oder die Beseitigung der Störung erleichtern und beschleunigen;
(i) nach Abgabe einer Störungsmeldung die der Pixel Agency IT-Service-Agentur Andre Weckeiser durch die Überprüfung ihrer Einrichtungen entstandenen Aufwendungen zu ersetzen, wenn und soweit sich nach der Prüfung herausstellt, dass eine Störung im Verantwortungsbereich des Auftraggebern vorlag;
(j) der Pixel Agency IT-Service-Agentur Andre Weckeiser innerhalb eines Monats
- - jede durch Erbfall oder sonstige Gesamtrechtsnachfolge bewirkte Änderung in der Person des Auftraggebern,
- - bei nichtrechtsfähigen Handelsgesellschaften, Erbengemeinschaften, nichtrechtsfähigen Vereinen, Gesellschaften bürgerlichen Rechts oder Auftraggeber-Gemeinschaften das Hinzutreten oder Ausscheiden von Personen,
- - jede Änderung des Namens des Auftraggebern oder der Bezeichnung, unter der er in den Betriebsunterlagen geführt wird
anzuzeigen
(4) Für Materialien und Inhalte, die der Auftraggeber bereitstellt, ist ausschließlich der Auftraggeber verantwortlich. Pixel Agency IT-Service-Agentur Andre Weckeiser übernimmt keine Prüfungspflichten, insbesondere trifft Pixel Agency IT-Service-Agentur Andre Weckeiser keine Pflicht, die Inhalte auf mögliche Verstöße gegen Rechte Dritter zu überprüfen. Der Auftraggeber ist ausschließlich selbst dafür verantwortlich, dass die von ihm bereitgestellten Inhalte keine Gesetze oder Rechte Dritter verletzten. Hat Pixel Agency IT-Service-Agentur Andre Weckeiser Kenntnis davon, dass bereitgestellte Materialien Gesetze oder Rechte Dritter verletzten, ist er berechtigt, die Arbeiten einzustellen. Pixel Agency IT-Service-Agentur Andre Weckeiser wird den Auftraggeber in diesem Fall entsprechend informieren. Pixel Agency IT-Service-Agentur Andre Weckeiser wird den Auftraggeber ebenfalls informieren, sofern Zweifel an der Tauglichkeit der bereitgestellten Materialien bestehen.
(5) Sollten Dritte Pixel Agency IT-Service-Agentur Andre Weckeiser wegen Rechtsverletzungen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, in Anspruch nehmen, verpflichtet sich der Auftraggeber Pixel Agency IT-Service-Agentur Andre Weckeiser von jeder Haftung freizustellen und die Pixel Agency IT-Service-Agentur Andre Weckeiser dadurch veranlassten Aufwendungen und Schäden, einschließlich der Kosten der Rechtsverteidigung wie z.B. Anwaltskosten und Gerichtsgebühren, zu übernehmen.
§7 Abnahme
(1) Die Abnahme erfolgt nach Fertigstellung des Vertragsgegenstandes und seiner Übertragung in den Verfügungsbereich des Auftraggebers.
(2) Der Auftraggeber ist zur Abnahme des Vertragsgegenstandes verpflichtet, sofern der Vertragsgegenstand im Wesentlichen vertragsgemäß hergestellt ist, wobei geschmackliche bzw. gestalterisch-künstlerische Gründe irrelevant sind. Die Abnahme gilt als erteilt, wenn der Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Werktagen nach Zugang der Fertigstellungsanzeige wesentliche Mängel in Textform (E-Mail, Fax, etc.) anmeldet. Im Rahmen der Fertigstellungsanzeige wird der Auftraggeber auf den Ablauf der Abnahme hingewiesen.
§8 Rechte an dem Vertragsgegenstand; Nutzungsrechte
(1) Der Auftraggeber erhält das einfache, zeitlich und räumlich unbeschränkte Nutzungsrecht am Vertragsgegenstand, soweit Pixel Agency IT-Service-Agentur Andre Weckeiser die Rechteinhaberin ist. Das Nutzungsrecht bezieht sich nur auf die vertraglich vorgesehene Nutzung des jeweiligen Vertragsgegenstandes. Das Nutzungsrecht gilt nur für die Nutzung des Vertragsgegenstandes insgesamt bzw. von Bestandteilen des Vertragsgegenstandes im Internet. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, einzelne Gestaltungselemente des Vertragsgegenstandes oder den vollständigen Vertragsgegenstand in anderer Form – insbesondere in gedruckter Form – zu nutzen. Pixel Agency IT-Service-Agentur Andre Weckeiser ist berechtigt, den Vertragsgegenstand mit einem dezenten Urheberhinweis zu versehen. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, diese Hinweise ohne Zustimmung von Pixel Agency IT-Service-Agentur Andre Weckeiser zu entfernen.
(2) Sofern der Auftraggeber nicht schriftlich widerspricht, ist Pixel Agency IT-Service-Agentur Andre Weckeiser berechtigt, Namen und ggf. Firmenlogo des Auftraggebers zu Werbezwecken und im Rahmen individueller Angebotsunterlagen als Referenz zu nutzen.
(3) Die o.g. Ansprüche entstehen erst mit Erfüllung sämtlicher Zahlungsverpflichtungen des Auftraggebers. Pixel Agency IT-Service-Agentur Andre Weckeiser kann eine Verwertung des Vertragsgegenstandes oder einzelner Elemente vor diesem Zeitpunkt vorläufig erlauben. Ein Übergang der Rechte findet dadurch aber noch nicht statt.
(4) Soweit Pixel Agency IT-Service-Agentur Andre Weckeiser „Open Source Software" o.ä. zur Erstellung des Vertragsgegenstandes verwendet, gelten die Regelungen dieses Softwareproduktes. Urheberrechte entstehen nur soweit, wie sie nach den jeweiligen Lizenzbedingungen entstehen können. Der Auftraggeber verpflichtet sich ebenfalls, sich an die jeweiligen Lizenzbedingungen zu halten.
(5) Vorschläge des Auftraggebers oder seine sonstige Mitarbeit an den jeweiligen Leistungen begründen keine Übertragung des Urheberrechts - auch nicht teilweise.
§ 9 Zahlungsbedingungen
(1) Monatliche Entgelte sind, beginnend mit dem Tage der betriebsfähigen Bereitstellung, für den Rest des Monats anteilig zu zahlen. Danach sind diese Entgelte, sofern nicht anders vereinbart, monatlich im Voraus zu zahlen und werden mit Zugang der Rechnung fällig. Ist das Entgelt für Teile eines Kalendermonats zu berechnen, so wir dieses für jeden Tag mit 1/30 des monatlichen Entgeltes berechnet.
(2) Einmalige Entgelte sind nach Erbringung der Leistung zu zahlen und werden mit Zugang der Rechnung fällig. Entgelte von Auftraggebern, die bisher nicht von der Pixel Agency IT-Service-Agentur Andre Weckeiser betreut wurden (Neukunden), sind sofort nach Auftragsannahme per Vorkasse zu erbringen.
(3) Sofern der Auftraggeber nicht am Lastschriftverfahren teilnimmt, muss der Rechnungsbetrag spätestens am 10. Tag nach Zugang der Rechnung auf dem in der Rechnung angegebenen Konto gutgeschrieben sein.
(4) Keine Rechnung im Sinne des Abs. 1 sind unverbindliche Kostenübersichten, die als solche gekennzeichnet sind.
(5) Behauptet der Auftraggeber, dass ihm berechnete Gebühren nicht von ihm oder Dritten verursacht worden sind, für die er einzustehen hat, so hat er dies nachzuweisen. Die Pixel Agency IT-Service-Agentur Andre Weckeiser hat lediglich nachzuweisen, dass das Berechnungssystem fehlerfrei ist.
§ 10 Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrecht, Leistungsverzögerungen, Rückvergütung
(1) Gegen Ansprüche der Pixel Agency IT-Service-Agentur Andre Weckeiser kann der Auftraggeber nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen aufrechnen. Dem Auftraggeber steht die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts nur wegen Gegenansprüchen aus diesem Vertrag zu.
(3) Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die der Pixel Agency IT-Service-Agentur Andre Weckeiser die Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen - hierzu gehören insbesondere Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen, der Ausfall von Kommunikationsnetzen und Gateways anderer Betreiber, Störungen im Bereich der Dienste der Deutschen Telekom AG oder anderer Carrier usw., auch wenn sie bei Lieferanten oder Unterauftragnehmern der Pixel Agency IT-Service-Agentur Andre Weckeiser oder deren Unterlieferanten, Unterauftragnehmern eintreten - hat die Pixel Agency IT-Service-Agentur Andre Weckeiser auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen die Pixel Agency IT-Service-Agentur Andre Weckeiser, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung, zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit, hinauszuschieben.
(3) Dauert eine Behinderung, die erheblich ist, länger als zwei Wochen, ist der Auftraggeber berechtigt, die monatlichen Entgelte, die auf die Bereitstellung des Zugangs zur Dienstleistung zurückgehen, ab dem Zeitpunkt des Eintritts der Behinderung bis zum nächsten Kündigungstermin entsprechend zu mindern. Eine erhebliche Behinderung liegt vor, wenn
- - der Auftraggeber nicht mehr auf die Infrastruktur seines Informationsdienstes zugreifen und dadurch die in der Auftragsbestätigung verzeichneten Dienstleistungen nicht mehr nutzen kann,
- - die Nutzung dieser Dienstleistungen insgesamt wesentlich erschwert ist bzw. die Nutzung einzelner der in der Auftragsbestätigung verzeichneten Dienstleistungen unmöglich wird,
- - oder vergleichbare Beschränkungen vorliegen.
(4) Die Geltendmachung weiterer Ansprüche wegen Zahlungsverzuges bleibt der Pixel Agency IT-Service-Agentur Andre Weckeiser vorbehalten.
§ 11 Geheimhaltung, Datenschutz
(1) Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die der Pixel Agency IT-Service-Agentur Andre Weckeiser unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich.
(2) Der Vertragspartner wird hiermit gemäß § 33 Abs. 1 des Bundesdatenschutzgesetzes sowie § 4 der Teledienst-Datenschutzverordnung davon unterrichtet, dass die Pixel Agency IT-Service-Agentur Andre Weckeiser seine Anschrift in maschinenlesbarer Form und für Aufgaben, die sich aus dem Vertrag ergeben, maschinell verarbeitet.
(3) Soweit sich die Pixel Agency IT-Service-Agentur Andre Weckeiser Dritter zur Erbringung der angebotenen Dienste bedient, ist die Pixel Agency IT-Service-Agentur Andre Weckeiser berechtigt, die Auftraggeberdaten offenzulegen, wenn dies für die Sicherstellung des Betriebs erforderlich ist.
(4) Die Pixel Agency IT-Service-Agentur Andre Weckeiser steht dafür ein, dass alle Personen, die von der Pixel Agency IT-Service-Agentur Andre Weckeiser mit der Abwicklung dieses Vertrages betraut werden, die einschlägigen datenschutzrechtlichen Vorschriften in ihrer jeweils gültigen Fassung kennen und beachten. Der Auftraggeber seinerseits ist nicht berechtigt, sich oder Dritten vermöge der Pixel Agency IT-Service-Agentur Andre Weckeiser-Dienstleistungen nicht für Ihn oder den Dritten bestimmte Daten oder Informationen zu verschaffen.
(5) Soweit dies in international anerkannten technischen Normen vorgesehen ist und der Auftraggeber nicht widerspricht, werden Informationen über ihn Dritten zugänglich gemacht (Directory-Services).
§ 12 Haftungsbeschränkung
(1) Schadenersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsschluss und unerlaubter Handlung sind sowohl gegenüber der Pixel Agency IT-Service-Agentur Andre Weckeiser wie auch im Verhältnis zu deren Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt.
(2) Die Pixel Agency IT-Service-Agentur Andre Weckeiser haftet nicht für die über ihre Dienstleistungen übermittelten Informationen, und zwar weder für deren Vollständigkeit, Richtigkeit oder Aktualität, noch dafür, dass sie frei von Rechten Dritter sind oder der Sender rechtswidrig handelt, indem er die Informationen übermittelt.
(3) Ist ein schadenverursachendes Ereignis auf Übertragungswegen der Deutschen Telekom AG oder anderer Carrier eingetreten, gelten die im Verhältnis der jeweiligen Vertragspartner und der Pixel Agency IT-Service-Agentur Andre Weckeiser anwendbaren Bestimmungen für die Haftung der Pixel Agency IT-Service-Agentur Andre Weckeiser gegenüber ihren Auftraggebern entsprechend.
(4) Sofern nicht andere Bestimmungen in diesen Geschäftsbedingungen eine Haftung ausschließen, ist sie bei Schäden, die durch die Inanspruchnahme von Pixel Agency IT-Service-Agentur Andre Weckeiser-Dienstleistungen, sowie durch die Übermittlung und Speicherung von Daten, der Höhe nach auf 2500,- Euro beschränkt, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt.
§ 13 Haftung des Auftraggebers
Der Auftraggeber haftet für alle Folgen und Nachteile, die der Pixel Agency IT-Service-Agentur Andre Weckeiser und Dritten durch die missbräuchliche oder rechtswidrige Verwendung der Pixel Agency IT-Service-Agentur Andre Weckeiser-Dienstleistungen oder dadurch entstehen, dass der Auftraggeber seinen sonstigen Obliegenheiten nicht nachkommt.
§14 Gewährleitungsansprüche des Auftraggebers
(1) Pixel Agency IT-Service-Agentur Andre Weckeiser verpflichtet sich nach Maßgabe der gesetzlichen und der nachfolgenden Vorschriften, den Vertragsgegenstand frei von Sach- und Rechtsmängeln zu verschaffen. Mängelrechte sind ausgeschlossen, soweit sie auf von dem Auftraggeber bereitgestellten Materialien oder sonstigen Vorgaben des Auftraggebers beruhen.
(2) Ist der Vertragsgegenstand mangelhaft, kann der Auftraggeber Nacherfüllung verlangen. Das Wahlrecht, ob die Nacherfüllung durch Beseitigung des Mangels oder Lieferung einer mangelfreien Sache erfolgt, steht Pixel Agency IT-Service-Agentur Andre Weckeiser zu. Ein Recht des Auftraggebers, die Vergütung zu mindern oder vom Vertrag zurückzutreten, besteht erst, wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist.
(3) Der Auftraggeber hat den Vertragsgegenstand unverzüglich nach der Ablieferung durch Pixel Agency IT-Service-Agentur Andre Weckeiser zu untersuchen. Bei der Untersuchung erkennbare Mängel sind unverzüglich anzuzeigen. Bei der Untersuchung nicht erkennbare Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung des Mangels anzuzeigen. Die Anzeige hat schriftlich zu erfolgen. Unverzüglich ist die Anzeige, wenn sie innerhalb von 10 Tagen erfolgt. Für die Rechtzeitigkeit genügt die rechtzeitige Absendung der Anzeige. Unterlässt der Auftraggeber die Anzeige, sind Mängelansprüche bezüglich dieser Mängel ausgeschlossen.
§ 15 Schlussbestimmungen
(1) Erfüllungsort ist Hirzenhain, Bundesrepublik Deutschland. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Ansprüche aus und auf Grund dieses Vertrages einschließlich Scheck- und Wechselklage sowie sämtliche zwischen den Parteien sich ergebende Streitigkeiten über das Zustandekommen, die Abwicklung oder die Beendigung des Vertrages ist - soweit der Auftraggeber Vollkaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögens ist - Hirzenhain.
(2) Auf diesen Vertrag findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.
(3) An die Verpflichtungen aus Verträgen, die auf der Grundlage dieser Geschäftsbedingungen geschlossen werden, sind auch die Rechtsnachfolger der Pixel Agency IT-Service-Agentur Andre Weckeiser-Auftraggebern gebunden.
(4) Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der restlichen Bestimmungen nicht. Vielmehr gilt an Stelle der unwirksamen Bestimmung eine dem Zweck der Vereinbarung entsprechende oder zumindest nahekommende Ersatzbestimmung, die die Parteien vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit der Bestimmung gekannt hätten. Gleiches gilt für die Unvollständigkeit der Bestimmungen entsprechend.
Stand: Januar 2020